Informationen zum Tierschutzgesetzt und Stellungnahme des VDH

Wie bereits jeder in den Medien und in den Sozialen Netzwerken vernommen haben dürfte, wirft das neue Tierschutzgesetz, welches zu Beginn des Jahres in Kraft getreten ist, enorme Schatten auf die Hundewelt. 

Die Ausstellung in Erfurt zuletzt hat wohl die dramatischen Auswirkungen behördlicher Willkür zur Umsetzung des neuen Gesetzes gezeigt. Bereits zugelassene Hunde wurde vor Ort durch den Amtsveterinär zurückgewiesen, welche am Tag zuvor problemlos ausgestellt werden konnten. Der VDH hat mitgeteilt, dass er gegen den Erfurter Bescheid den Rechtsweg bestreiten wird und sich vorbehält dies auch bei weiteren Bescheiden zu tun. 

Der VDH hat eine umfassende Stellungnahme (siehe https://www.vdh.de/tierschutzhundeverordnung) an das BMEL versandt und wird dieses auch an die zuständigen Landesministerien und Organisationen weiterleiten. Es ist notwendig über die überzogenen Auflagen einiger Vollzugsbehörden aufzuklären. Der VDH führt bereits Gespräche mit Politikern, damit diese auf die Vollzugsbehörden einwirken.

Daneben kann aber jeder etwas tun und auch wir wollen aufrufen die durch den VDH eingereichte Online-Petition zu unterstützten. (Die Petition finden Sie hier: https://chng.it/SzC4cMyw8Y)
Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft muss dringend tätig werden und über eine allgemeine Verwaltungsvorschrift oder, wie vom Bundesrat gefordert, über ein aktuelles Gutachten zur Auslegung der TierSchHuV den Vollzugsbehörden konkrete Vorgaben für die sinnvolle und zielführende Umsetzung machen. Hierbei ist der VDH einzubeziehen.

Auch der HSCD e.V. hat dem VDH seine Unterstützung zugesichert, sich aber auch kritisch darüber geäußert und hinterfragt, dass der Holländische Schäferhund Rauhaar, ohne vorliegen irgendwelcher Gründe aktuell bei zwei Ausstellungen (in Dortmund und Neuss) auf der Rassehundeliste steht, welche neben einer neuen "Allgemeinen Untersuchung" eine "spezielle Augenuntersuchung" nachweisen müssen. Dabei war in einer Liste als Begründung die Augenerkrankung "Glaukom" (grüner Starr) genannt. Wir sind darüber irritiert und versuchen nun gemeinsam mit dem VDH eine Lösung herbeizuführen, da weder der Holländische Schäferhund Rauhaar noch die beiden anderen Varietäten eine erhebliche Betroffenheit bezüglich "Glaukom" aufweisen und somit durch den HSCD e.V. auch nicht als solche eingestuft wurden.

Anbei einige Hintergrundinformationen (Auszug aus der Stellungnahme des VDH zur Umsetzung des TierSchuHuV) --> komplette Informationen des VDH siehe oben im Link / und in den dort beigefügten Unterlinks

... "Tierschutz-Hundeverordnung: Ausstellungsverbot

Die seit 1.1.2022 in Kraft gesetzte Tierschutz-Hundeverordnung (TierSchHuV) sieht
ein Ausstellungsverbot für bestimmte Hunde vor. Dazu heißt es in § 10 der Verordnung:
Es ist verboten, Hunde auszustellen oder Ausstellungen mit Hunden zu veranstalten,
1. bei denen Körperteile, insbesondere Ohren oder Rute, tierschutzwidrig vollständig
oder teilweise amputiert worden sind oder
2. bei denen erblich bedingt
a) Körperteile oder Organe für den artgemäßen Gebrauch fehlen oder untauglich
oder umgestaltet sind und hierdurch Schmerzen, Leiden oder
Schäden auftreten,
b) mit Leiden verbundene Verhaltensstörungen auftreten,
c) jeder artgemäße Kontakt mit Artgenossen bei ihnen selbst oder einem
Artgenossen zu Schmerzen oder vermeidbaren Leiden oder Schäden
führt oder
d) die Haltung nur unter Schmerzen oder vermeidbaren Leiden möglich ist
oder zu Schäden führt.
Satz 1 gilt entsprechend für sonstige Veranstaltungen, bei denen Hunde verglichen,
geprüft oder sonst beurteilt werden."

...

"Auflagen der Veterinärämter
Einige Veterinärämter haben bereits für erste Veranstaltungen weitreichende Auflagen
erlassen, die nicht von § 10 TierSchHuV gedeckt sind. Diese sehen u.a. vor, dass
für alle teilnehmenden Hunde pauschal nachgewiesen werden muss, dass sie keine
Qualzuchtmerkmale haben. Jedem gemeldeten Hund werden so „Schmerzen, Leiden
oder Schäden” im Sinne des § 10 TierSchHuV unterstellt. Jedem Rassehundehalter
wird generell ein Verstoß gegen die Verordnung unterstellt, den dieser zu entkräften
hat Für jeden Hund wird damit ohne rechtliche Grundlage zunächst ein Ausstellungsverbot
ausgesprochen. Dies ist als Verschuldensvermutung zu werten, die im klaren
Widerspruch zu rechtsstaatlichen Grundsätzen steht.
Ein weiterer Bestandteil der Auflagen sind umfangreiche Listen von Hunderassen, für
die weiterführende Untersuchungen zur Feststellung nicht sichtbarer Krankheitsmerkmale
vorgesehen sind und für die aufwendige Untersuchungen bis hin zum MRT vorgegeben
werden. 

Die von den Veterinärämtern vorgeschriebenen Untersuchungen betreffen damit
größtenteils gesunde Tiere, die keinerlei Merkmale aufweisen, die Schmerzen, Leiden
oder Schäden verursachen. Das Resultat sind kostenintensive und teils invasive Untersuchungen,
bei denen gesunde Hunde ohne medizinische Indikation in Narkose versetzt
und untersucht werden müssen, um an einer Ausstellung teilnehmen zu können.
Diese Gesundheitsbescheinigungen sind nach Auffassung von Veterinärämtern regelmäßig
zu erbringen.
Die Durchführung von belastenden Untersuchungen an klinisch gesunden Tieren
ohne jede Indikation entspricht nicht den Regeln einer guten tierärztlichen Praxis.
Viele Tierärzte weigern sich daher, diese Untersuchungen durchzuführen, was für die
betroffenen Tiere einem Ausstellungsverbot ohne Hinweis auf einen Tatbestand nach
§ 10 TierSchHuV gleichkommt. 

Die unverhältnismäßigen und völlig überzogenen Auflagen haben bereits gravierende
Auswirkungen. Erste Veranstaltungen mussten mangels Durchführbarkeit abgesagt
werden. Bei anderen Ausstellungen hat sich die Teilnehmerzahl um 40-70 % reduziert,
da die Hundehalter nachvollziehbar nicht bereit sind, ihren gesunden Tieren aufwendige
und unnötige Untersuchungen zuzumuten. Der enorme wirtschaftliche Schaden
bedroht bereits die Existenz von VDH-Landesverbänden." ...

Wir werden euch informieren sobald es etwas Neues gibt. Es betrifft uns alle!

Euer Vorstand.

 

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