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Info zur Wurfwiederholung

Nachdem die interessantesten Versionen im Umlauf sind, ob die Wurfwiederholung bzw. der Deckakt genehmigt wurde, hier unser Statement dazu:

A Lausbua vom Flensburger Land & Démon de van Faveur

Die Anfrage hatten wir erhalten und es wurde vor dem Deckakt KEINE Freigabe erteilt! Gemäß ZKB ist eine Freigabe bei einer Wurfwiederholung zwingend von der Zuchtleitung einzuholen. Der HSCD und seine Züchter unternehmen alles, damit der Genpool breiter wird und dies ebenfalls weltweit. Eine Wurfwiederholung ist somit kontraproduktiv und generell abzulehnen. Eine Freigabe kann nur in absoluten Ausnahmefällen erteilt werden (z.B. es war nur ein Welpe, extrem seltene Linien etc.)

In diesem Fall war die Hündin bereits über 8 Jahre alt und hatte schon 4 Würfe mit 27 Welpen! Der Rüde hatte 3 Deckakte mit insgesamt 26 Welpen. Die Linien beider Elterntiere kommen mehr als gehäuft vor - weltweit. Gerade aus der Linie der Hündin ergaben sich schon einige Probleme (Wesen & Gesundheit). Daher stand eine Ausnahme für eine Wurfwiederholung völlig außer Frage und wir können solch eine Vorgehensweise nicht nachvollziehen. Züchten bedeutet stets im Sinne der Rasse und verantwortlich zu handeln.

Der HSCD e.V. hat die entsprechenden Konsequenzen gezogen und Schritte eingeleitet. Wir veröffentlichen dieses Statement, damit die Fakten genannt sind und nicht irgendwelche Unwahrheiten behauptet werden.

 

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